Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Zollbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Allgemeines für Beamte und andere Beschäftigte der Zollverwaltung

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

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Aktuelle Meldung:

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert:

Bundestag und Bundesrat beschließen Beamtenstatusgesetz

Der Bundesrat hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bestätigt und dem entsprechend veränderten Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Im Vermittlungsverfahren hatten sich Vertreter von Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, die Gesetzgebungskompetenz für Bestimmungen zu rein landesinternen Körperschaftsumbildungen den Ländern zu überlassen, so wie es der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren gefordert hatte. Die bundesgesetzlichen Bestimmungen zum Beamtenstatus beschränken sich jetzt auf länderübergreifende Maßnahmen.
Das Beamtenstatusgesetz regelt einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte und ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), das im Wege der Föderalismusreform entfallen ist. Ziel des neuen Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere um die Mobilität der Beamten zu gewährleisten. Dabei normiert es vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses.
Den Wortlaut des „Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)“ können Sie unter www.beamtenstatusgesetz.de nachlesen.


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Red 20260415

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